Was passiert mit der Ortstaxe?
In unserer Tourismusregion wird eine Ortstaxe aktuell von EURO 3,00 pro Person und Nacht erhoben. Ein Teil dieser Ortstaxe, EURO 0,50 pro Person und Nacht, die unsere Gäste entrichten, fließt in den sogenannten “Infrastruktur- & Innovations-Fonds” des Tourismusverbands Inneres Salzkammergut. Mit diesen Mitteln werden vielfältige Projekte in den vier Gemeinden unterstützt. Diese Projekte kommen nicht nur unseren Gästen zugute, sondern vor allem auch euch, den Einheimischen und den Bewohnern. Von verbesserten Freizeiteinrichtungen über moderne Infrastrukturen bis hin zu kulturellen Veranstaltungen - gemeinsam gestalten wir eine lebenswerter und attraktive Region für alle.
Beispielsweise wurden in den Gemeinden folgende Projekte finanziell unterstützt:
Gosau am Dachstein
- Sicherer Panoramaweg
- Revitalisierung der Langlaufloipe
- Mountainbike-Strecke Strenghaag
- Aufstieg Gosausee
- Sanierung Mauer am Gosausee
Obertraun
- Wohnmobil-Stellplatz Obertraun
- Seezugang Obertraun
- Sommer-Ferienbetreuung
- Sanierung Koppental-Radweg
- Sanierung Höll-Karl-Weg
Bad Goisern am Hallstättersee
- Sanierung Sophienbrücke
- Fete de la Musique
- Welttheater Bad Goisern
Hallstatt
- Öklos
- Spielgeräte Spielplatz
- Einrichtung Kinderhort
- Sommer-Ferienbetreuung
2024 werden aus diesem Budgetposten des Tourismusverbands rund EURO 468.000,00 an diversen Infrastruktur- & Innovations-Projekte unterstützt.
Laut Oberösterreichischem Tourismusgesetz werden pro Nacht und Person in Bad Goisern am Hallstättersee, Gosau am Dachstein, Hallstatt und Obertraun seit dem 01.01.2022 jeweils EURO 3,00 direkt vom Gastgeber beim Gast eingehoben und an die Gemeinde abgeführt.
Von der Ortstaxe befreit sind
- Personen bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden;
- Personen, die aus Anlass der Erfüllung ihrer Schulpflicht oder der Absolvierung einer allgemein bildenden höheren oder berufsbildenden Schule, einer Lehre oder einer Hochschule oder aus Anlass der Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes nächtigen;
- Personen, die als Teilnehmer an Veranstaltungen der öffentlichen Jugendbetreuung oder von Kinder- und Jugendverbänden sowie Jugendzentren im Gebiet der Gemeinde in einem Jugendheim, einer Jugendherberge oder auf einem Jugendzeltplatz nächtigen;
- Personen, die in Ausübung ihres Berufs als Buslenkerin bzw. Buslenker oder Reiseleiterin bzw. Reiseleiter eine Reisegruppe begleiten und unentgeltlich nächtigen;
- Personen, die im Katastrophenfall in einer Gästeunterkunft nächtigen müssen.
Kontakt & Service
Ferienregion Dachstein SalzkammergutKirchengasse 4
4822 Bad Goisern am Hallstättersee
Telefon +43 5 95095
Fax +43 5 95095-74
E-Mail info@dachstein-salzkammergut.at
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