Mountainbiker Fair Play
- Die Benützung ist von 15. April bis 31. Oktober unter Einhaltung der Dämmerungszeiten auf eigene Gefahr gestattet.
- Daher biken wir von April bis August von 7.00 bis 19.00 Uhr, im September von 8.00 bis 18.00 Uhr und im Oktober von 9.00 bis 17.00 Uhr.
- Benutze ausschließlich die freigegebenen, markierten Strecken.
- Forststraßen sind Betriebsflächen. Rechne mit Holz auf der Fahrbahn, Weidevieh und Kraftfahrzeugverkehr.
- Auf Kraftfahrzeuge und Fußgänger ist besonders zu achten.
- Verringere deine Fahrgeschwindigkeit vor unübersichtlichen oder gefährlichen Stellen.
- Es ist nur das Radfahren mit entsprechend ausgerüsteten Fahrrädern nach der StVO und für die jeweilige Strecke geeigneten Rädern gestattet. Radfahrende Kinder bis 12 Jahre müssen gemäß der Radhelmpflicht nach der StVO eine entsprechende Schutzausrüstung tragen.
Ergänzend dazu die Regeln von In unserer Natur vom Land Oberösterreich
Liebe Bikerinnen und Biker!
Die Natur ist immer für uns da.
Da ist es nur fair, wenn auch wir für die Natur da sind.
- Wir fahren ausschließlich auf freigegebenen Strecken. Mit Respekt vor Sperrungen und örtlichen Sonderregelungen. So passt es für alle, und es gibt keinen Ärger.
- Im Sattel gilt für uns: Bremsbereit sein und auf Sicht fahren. Logisch, denn hinter jeder Kurve kann ein Hindernis auftauchen.
- In der Dämmerung äst das Wild. Weil wir da nicht stören wollen, fahren wir nur bei Tageslicht.
- Auch Weidetieren lassen wir ihren Frieden. Indem wir sicheren Abstand halten, auf Kontakt sowie Füttern verzichten und Weidezauntore wieder hinter uns schließen.
- Müll hat in der Natur nichts verloren. Darum entsorgen wir Verpackungen, Zigarettenstummel & Co in den nächsten Mülleimer.
- Was sein muss, muss sein. Für die Erledigung der Notdurft suchen wir uns trotzdem einen Platz, wo sie niemanden stört.
Wir für die Natur. Danke!